Reha-Antrag über die Rentenversicherung

Die Gesetzliche bzw. Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt für Kinder und Jugendliche die kompletten Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Neben dem medizinischen Reha-Grund muss ein Elternteil/Sorgeberechtigter für die Bewilligung des Reha-Antrages mindestens eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen – das betroffene Kind darf selbst nicht gesetzlich rentenversichert sein:

  • zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren eingehalten – Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten sowie Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden hierbei berücksichtigt
  • in den letzten 2 Jahren vor Antragsstellung Zahlung für mind. 6 Monate von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit
  • innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung Aufnahme einer Beschäftigung (Ausübung mind. bis zur Antragstellung) oder im Anschluss an die Ausbildung arbeitsunfähig oder arbeitslos gemeldet
  • Erhalt einer Rente, Alters- oder Erwerbsminderungsrente
  • das Kind selbst bezieht Waisenrente
    Diese Voraussetzung gelten auch für Pflegeeltern, Großeltern oder Geschwister, die das betroffene Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten.

Hinweis zum Wunsch- und Wahlrecht der Reha-Klinik

Die Wahl der Klinik kann für den Erfolg der Rehabilitation Ihres Kindes von größter Bedeutung sein. Nutzen Sie deshalb Ihr Wunsch- und Wahlrecht! Ergänzen Sie Ihren Antrag auf Reha mit einem entsprechenden Vorschlag. Der Kostenträger muss Ihren Wunsch berücksichtigen. Auch wenn Ihr Antrag bereits für eine andere Rehaklinik bewilligt wurde, können Sie eine Änderung der Klinik beantragen. Ein ablehnender Bescheid ist oft nicht die finale Entscheidung. Legen Sie Widerspruch ein, um die Bewilligung Ihrer bevorzugten Klinik zu erhalten.

Das Dokument zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier als Download.

Hier finden Sie auf einen Blick alle wichtigen Formulare für die Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung:

Reha-Antrag über die Krankenkasse

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt auch die Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen. Deutlich mehr Anträge auf eine Kinder- und Jugendreha werden allerdings über die Deutsche Rentenversicherung abgewickelt.

Alle Vertragsärzte können eine medizinische Rehabilitation über die GKV verordnen. Der behandelnde Arzt füllt in Absprache mit den Patienten-Eltern bzw. -Sorgeberechtigten nur das Formular 61 für den eigentlichen Reha-Antrag aus, welches zum 1. April erneut angepasst wurde. Dieses neue Formular 61 ist in die Praxisverwaltungssysteme integriert. Der früher notwendige Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist seit 1. April 2016 nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung (Formular 60).

Informationen zur Antragsstellung mit dem neuen Formular 61 ab 1.4.2020 finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Hinweis: Auszüge von Text und Inhalt www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de