Während der Zeiten, in denen Sie als Begleitperson Schulungen besuchen, besteht für Ihr Kind bis zu einem Alter von 10 Jahren die Möglichkeit einer Betreuung. Gleiches gilt für Begleitkinder zu den Zeiten, in denen Sie mit Ihrem Therapiekind gemeinsam an Therapien teilnehmen.
Bei der Kinderbetreuung handelt es sich um eine offene Gruppe ohne Integrationsfachkraft.
Je nach Anzahl der Kinder werden die Gruppen altersentsprechend in zwei verschiedene Gruppen unterteilt.
Sollten Sie im Vorfeld weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei der Leitung des pädagogischen Bereichs melden (siehe Ansprechpartner in der Klinik).