Wunsch- und Wahlrecht
Hinweis zum Wunsch- und Wahlrecht der Reha-Klinik
Die Wahl der Klinik kann für den Erfolg der Rehabilitation Ihres Kindes von größter Bedeutung sein. Nutzen Sie deshalb Ihr Wunsch- und Wahlrecht! Ergänzen Sie Ihren Antrag auf Reha mit einem entsprechenden Vorschlag. Der Kostenträger wird Ihren Wunsch berücksichtigen. Auch wenn Ihr Antrag bereits für einen anderen Reha-Standort bewilligt wurde, können Sie eine Änderung der Klinik beantragen. Ein ablehnender Bescheid ist oft nicht die finale Entscheidung. Legen Sie Widerspruch ein, um die Bewilligung Ihrer bevorzugten Klinik zu erhalten.
Das Dokument zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier als Download.
Freie Plätze für Reha!
ACHTUNG!
Allein reisende Jugendliche:
Du hast deine Bewilligung für eine Reha?
Du bist mindestens 12 Jahre alt?
Du reist ohne eine Begleitperson an?
Dann kann deine Reha bei uns schon am
16.10.2024 oder 08.01.2025
starten!
Hast du noch Fragen? Wir beantworten sie dir sehr gern.
Schreib uns eine Mail an: cjd.garz, @cjd.de
eine Nachricht via Facebook (CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche Garz/Rügen | Facebook)
oder ruf an unter der 038304 841314
Wir freuen uns auf dich!
WARTEZEITEN
Indikation: Sprach- und Sprechstörung, begleitet
Derzeitig [Stand 10/2024] haben wir bei der Indikation Sprache (begleitet) eine Wartezeit bis zum 2. Quartal 2025, wenn die Bewilligung bis ca. Mitte März 2024 bei uns eingegangen ist. Danach eingegangene und eingehende Bewilligungen finden aktuell keine Berücksichtigung.
Indikationen: Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie Adipositas, begleitet
Stand 10/2024 beginnt die Reha für alle kleinen, begleiteten Patientinnen und Patienten voraussichtlich im Januar oder Februar 2025.
Bitte sehen Sie von Anfragen zu Terminen und Reservierungen ab. Nach Eingang Ihrer Bewilligung, prüfen wir die Unterlagen und setzen uns mit Ihnen bezüglich des Termins in Verbindung.
Die Einladungen mit dem verbindlichen Reha-Zeitraum versenden wir ca. 3–4 Monate vor Reha-Antritt.
BESUCH WÄHREND DER REHA-ZEIT
Rechtzeitige Anmeldung notwendig
Um Ihnen, den bereits Anwesenden und Ihrem Besuch einen möglichst schönen Aufenthalt zu gewährleisten, ist es NICHT möglich, Besuch am Tag der Anreise unangekündigt mitzubringen.
Jede zusätzliche Person muss spätestens eine Woche vor Anreise zum Reha-Antritt angemeldet werden. Besuch während der Reha-Zeit muss mindestens 3 Tage vor dessen Anreise angemeldet und durch uns genehmigt werden. Informationen zu den Kosten können Sie gern telefonisch oder per E-Mail erfragen.
Die Bezahlung ist spätestens am Tag der Anreise des Besuchs zu begleichen – dies ist in bar oder mit EC-Karte an der Rezeption möglich.
Wir freuen uns auf Sie!
Über uns
Aktuelles
Das CJD in Deutschland
Das CJD ist eines der größten christlichen Bildungs- und Sozialunternehmen. In seinen Einrichtungen in ganz Deutschland sind ausgebildete Fachkräfte jeden Tag für die Menschen da.
Mehr über das CJD...